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Antworten auf sozialrechtliche Fragen bei Krebs

Mit welchen Kosten ist bei einer Krebstherapie zu rechnen? Was zahlt die Krankenkasse? Wie wirkt sich die Erkrankung auf den Beruf aus? Krebspatientinnen und -patienten haben ein Recht auf Unterstützung. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Eine Krebserkrankung kann nicht nur für Körper und Psyche anstrengend sein – in vielen Fällen wirkt sie sich auch finanziell aus: Berufstätige machen sich häufig Sorgen, dass ihr Einkommen teilweise oder vorübergehend komplett wegfällt, wenn sie krankheitsbedingt längerfristig ausfallen. Auch die Behandlungskosten sind nicht zu unterschätzen und können sich auf die Finanzen auswirken. Doch es gibt zum Glück einige Möglichkeiten, mit denen sich eine finanzielle Schieflage vermeiden lässt. Es lohnt sich, einen genauen Blick auf die eigenen Rechte in Verbindung mit einer Krebserkrankung zu werfen. Und nicht nur das – du brauchst keine Scheu davor zu haben, diese Sozialleistungen aktiv einzufordern. Sie stehen dir zu und erleichtern dir nach einer Krebserkrankung die Rückkehr in den Alltag. Die Unterstützung kann dazu beitragen, dass der Kopf frei bleibt für das wirklich Wichtige: eine erfolgversprechende Behandlung ohne zusätzliche Sorgen.

Die Unterstützung übernehmen in der Regel die Sozialleistungsträger. Hier kannst du einen Antrag stellen:

  • Krankenkasse oder Krankenversicherung
  • Rentenversicherungsträger
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Sozialamt
  • Amt für Schwerbehindertenangelegenheiten

Kann ich mich von Zuzahlungen befreien lassen?

Die allgemeinen Behandlungskosten übernehmen zwar die Krankenkassen, doch für bestimmte Arzneimittel, Massagen, eine Reha-Maßnahme, spezielle Hilfsmittel oder Fahrtkosten muss man in der Regel einen bestimmten Betrag selbst bezahlen – die sogenannte Zuzahlung. Sie liegt bei zehn Prozent der Kosten für zuzahlungspflichtige Leistungen, mindestens werden fünf Euro, höchstens zehn Euro pro Leistung fällig.1

Es gibt jedoch eine Höchstgrenze, die sogenannte Belastungsgrenze. Sie liegt bei zwei Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent.

Achtung: Die Krankenkasse kümmert sich nicht darum, wann deine Belastungsgrenze erreicht ist. Deshalb lohnt es sich, die Zuzahlungsbelege im Original zu sammeln. Ist diese Grenze erreicht, besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse einen Antrag auf die Befreiung von Zuzahlungen zu stellen. Zu viel geleistete Zahlungen erstattet die Krankenkasse in der Regel zurück.2

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen des jeweiligen Haushalts zusammengerechnet, also auch die von mitversicherten Familienmitgliedern. Belege zu sammeln lohnt sich also!

Wusstest du, dass es für Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung ein Persönliches Budget gibt – also eine individuelle Summe, die sie selbstbestimmt beispielsweise für Reha-Maßnahmen oder die Behandlung ausgeben können? Einen Antrag hierfür kannst du auch bei den Sozialleistungsträgern stellen.

Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld bei Krebs

Wer wegen seiner Krebserkrankung nicht – oder nicht im vollen Umfang – arbeiten kann, dem drohen Verdienstausfälle. Um diese abzumildern und den Lebensunterhalt zu sichern, haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf Krankengeld. Dieses wird gezahlt, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ausläuft, also normalerweise nach sechs Wochen. Der Zeitraum kann jedoch variieren, je nachdem, was im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde. Am besten einmal im eigenen Anstellungsvertrag nachschauen.  

Krankengeld gibt es wegen derselben Erkrankung für 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb von je 3 Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Es beträgt in der Regel 70 Prozent des letzten Bruttoarbeitsentgeltes.3 

Bei freiwillig gesetzlich oder freiwillig privat Versicherten gelten die im Vertrag individuell vereinbarten Krankentagegeld-Regelungen. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen – oder das direkte Gespräch mit der Krankenkasse.

Wenn du nach diesen 78 Wochen nicht oder noch nicht wieder arbeiten kannst, besteht die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Was müssen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber wissen?

Sobald du krankgeschrieben bist, solltest du in deinem Job Bescheid geben. Wer länger als drei Tage fehlt, ist verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen. Je nachdem, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, kann das Attest aber auch schon früher nötig sein. Warum du erkrankt bist, brauchst du niemandem zu sagen. Hier gilt: auf das Bauchgefühl vertrauen – bei einem guten, vertrauensvollen Verhältnis kann die Erkrankung ruhig offen angesprochen werden. Das ist aber kein Muss – entscheidend ist, womit du dich wohlfühlst. 

Wann ist ein Antrag auf Schwerbehinderung sinnvoll?

Menschen mit Krebs können einen Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Dort wird auf Basis der medizinischen Befunde über den Grad der Behinderung entschieden. Der Schwerbehindertenausweis gilt normalerweise für fünf Jahre und bietet zum Beispiel:  

erhöhten Kündigungsschutz  

• zusätzliche Urlaubstage 

• Steuervergünstigungen 

• Sonderpreise für Busse und Bahnen, Museen und Schwimmbäder 

• Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren. 

Ob es sich für dich lohnt, den Antrag zu stellen, kannst du am besten mit deiner behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprechen – sie oder er kann die individuelle Situation abschätzen und hat eventuell bereits Erfahrungswerte anderer Patientinnen und Patienten. Im Krankenhaus ist der Sozialdienst der Klinik die richtige Informationsquelle. Dort wird sich oft auch direkt um die nötigen Anträge bei Kranken- und Rentenversicherung gekümmert. Wer ambulant behandelt wird, kann sich zunächst an seine Krankenversicherung wenden. Sie vermittelt bei Bedarf weitere Ansprechpersonen. Darüber hinaus bieten die regionalen Krebsberatungsstellen Unterstützung. 

Pflegebedürftig bei Krebs – und jetzt?

Ob und wie wieviel Pflege benötigt wird, lässt sich ebenfalls am besten mit dem behandelnden Ärzteteam besprechen. Sie kennen das Krankheitsbild und die Verfassung der Patientinnen und Patienten genau – und haben auch die mögliche Entwicklung im Blick. Ob es sinnvoll sein kann, professionelle Pflege zu beantragen, richtet sich auch danach, wieviel Unterstützung es zuhause oder im Freundes- und Bekanntenkreis bereits gibt – denn auch das wird bei der Festlegung des Pflegegrades berücksichtigt. In jedem Fall hilft die Pflegeversicherung finanziell weiter. 

Inhaltlich geprüft: M-DE-00016809

Quellen

¹ https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/mit-krebs-leben/sozialleistungen-bei-krebserkrankungen/, zuletzt abgerufen am 16.05.2023.

² https://www.patientenberatung.de/de/informationen/recht/fragen-und-antworten-zuzahlungen-und-belastungsgrenzen#:~:text=F%C3%BCr%20Versicherte%2C%20die%20im%20gesamten,%2C24%20Euro%20(2023), zuletzt abgerufen am 16.05.2023.

³ https://www.betanet.de/krankengeld.html, zuletzt abgerufen am 16.05.2023.

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